KFZ-Haftpflichtversicherung

Erfüllt die Ansprüche der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung.

Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist für die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung. Sie dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die sich aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges ergeben und hat den Sinn gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners abzudecken, oder unterechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine verpflichtende Versicherung, weil sie Geschädigte sowie Schädiger absichert und verhindert, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt oder ein schuldloses Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des Schädigers keine Kompensation erhält.

Im Schadensfall werden die berechtigten Ansprüche, die eine dritte Person durch Ihr Fahrzeug erleidet, ersetzt und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Prämie für die KFZ-Haftpflichtversicherung richtet sich bei PKW und Kombi nach der Motorleistung, bei einspurigen Fahrzeugen nach dem Hubraum bzw. der Zahl der Sitze, bei LKW nach der Nutzlast und bei Omnibussen nach der Anzahl der Sitz- und Stehplätze.

Zudem bemessen die meisten Versicherungen die Prämie nach dem Schadenverlauf und wenden hier ein „Bonus-Malus“-System an.

Bei Unfällen mit KFZ sind hohe Personen- und Sachschäden keine Seltenheit. Damit Sie im Schadensfall finanziell abgesichert sind ist der Abschluss einer Versicherungssumme über der gesetzlich geforderten Höhe zu empfehlen.

Durch die KFZ-Haftpflichtversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer, der Eigentümer und Halter des KFZ, der berechtigte Lenker, die Insassen und etwaige Einweiser versichert.

Mindestversicherungssumme: In Österreich ist eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 7 Millionen Euro vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In den letzten Jahren wurde die Mindestversicherungssumme schrittweise angehoben, da die Unfallauswirkungen immer schwerwiegender wurden. Vor allem bei Massenkarambolagen oder schweren Unfällen mit Personenschäden ist die Obergrenze bald erreicht. Übersteigt die Schadenshöhe die Versicherungssumme, haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen. Sie können die Mindestversicherungssumme auch aufstocken lassen, um im Falle des Falles auf Nummer Sicher zu gehen.

Örtlicher Geltungsbereich (wo gilt die Versicherung): Die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt für Schadensfälle, die in Europa im geografischen Sinn stattfinden. Für Reisen außerhalb Europas im geografischen Sinn ist eine Zusatzversicherung abzuschließen, hier gilt es sich vor Reiseantritt zu informieren

Grüne Karte: Grundsätzlich muss in ganz Europa eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden. In der EU gilt bereits das Kennzeichen als Nachweis dafür. Für Reisen in Nicht-EU-Länder bekommen Sie von Ihrer Versicherung eine so genannte „Grüne Karte“ als Nachweis des Versicherungsschutzes. Bitte beantragen Sie diese vor Reiseantritt, bzw. vergewissern Sie sich, dass Ihre Grüne Karte noch gültig ist.

Durch langjährige Zusammenarbeit mit verschiedensten Versicherungsunternehmen kann Infinco spezielle und verbesserte KFZ-Haftpflichtversicherungen, die Zusatzdeckungen und Deckungserweiterungen gegenüber Standardversicherungsprodukten beinhalten, anbieten.

Zusätzlich profitieren Sie von unserer Mitgliedschaft bei der IGV Austria, der größten Maklervereinigung Österreichs, durch die wir Ihnen weitere Produktverbesserungen, Sondervereinbarungen und Vorteile sichern können.

Infinco bietet Ihnen und umfassende Betreuung von der Beratung, Angebotserstellung bis hin zur Schadensabwicklung.