Fahrerflucht und ihre Folgen

Einmal nicht aufgepasst und schon kracht es. Was ist bei einem Unfall zu tun? Anhalten und nach dem Rechten sehen -wer einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Bei Sachschäden gibt es zwei Möglichkeiten: Sie benötigen keine Polizei, wenn die Unfallbeteiligten vor Ort Namen und Adressen austauschen, wobei die Identitäten per Lichtbildausweis zu überprüfen sind. Fordern Sie die Polizei an, fällt eine Blaulichtsteuer an. Die Kosten werden im Verschuldensfall des Unfallgegners von dessen Versicherung erstattet. Fehlt ein Ansprechpartner, genügt es keinesfalls, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen. Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der Polizei. Verabsäumen Sie die sofortige Meldung, machen Sie sich strafrechtlich schuldig. Zudem kann auch die Versicherung unter Umständen Ihre Auslagen für Dritte per Regress von Ihnen zurückfordern. Eine Kaskoversicherung zur Abdeckung eigener Schäden sowie eine Rechtsschutzversicherung können ebenfalls leistungsfrei sein. Im schlimmsten Fall verlieren Sie jeden Versicherungsschutz und müssen für alle Kosten aufkommen. Halten Sie wesentliche Umstände des Unfalles fest und notieren Sie die Daten von Zeugen. Füllen Sie vor Ort den Europäischen Unfallbericht aus und lassen Sie diesen unterzeichnen.

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